112  Der Feuerwehr-Tipp

Hecken, Feldraine und Böschungen nicht abbrennen!

 

Der Beginn der Garten- und Feldarbeit bedeutet für viele Pflanzen und Tiere immer noch das vorzeitige Ende. Aus falschverstandener Ordnungsliebe heraus wird oft genug das alte, durch die Frühlingssonne bereits getrocknete Gras angezündet, damit die Flächen "sauber und gepflegt" aussehen. Über etwaige Nebenwirkungen wird sich dabei keine Gedanken gemacht. Igel, Eidechsen, junge Hasen und andere Kleintiere sterben einen grausamen Flammentod.

Entgegen gesetzlicher Vorschriften werden in der heimischen Region Hecken, Böschungen, Wegränder oder gar ganze Wiesen abgebrannt. Die Feuerwehren warnen vor den unabsehbaren Folgen solcher unvernünftiger Handlungsweisen. Dieses „Flämmen“ ist bereits seit vielen Jahren verboten. 

Die Feuerwehren müssen bei einem Brand von einem Schadenfeuer ausgehen und haben die Aufgabe, diesen unverzüglich zu löschen. Die Kommunen können einen solchen Feuerwehreinsatz dem Verursacher kostenpflichtig berechnen. Die Ordnungsbehörde kann Ermittlungen wegen Brandstiftung aufnehmen.

Es sind verschiedene Fälle aufgetreten, bei denen das Feuer auf angrenzende Feld- und Waldgebiete übergegriffen und enorme Schäden verursacht hat. Auch Personenschäden waren vereinzelt zu beklagen. Die im Frühjahr durch die erwärmte Luft vorherrschende Trockenheit der Böden und Pflanzenreste sorgen für eine schnelle und oftmals ungewollte Ausdehnung des Brandes; plötzlich auftretende Windböen können diese enorm verstärken.